Wahl zum Rat des Zentralinstituts „Center for the Science of Materials Berlin“

Auszug aus der Bekanntmachung des Zentralen Wahlvorstandes der Humboldt-Universität zu Berlin vom 16.04.2024 (Original-PDF):

‘Wahlbekanntmachung für die Wahl zum Rat des Zentralinstituts “Center for the Science of Materials Berlin” (CSMB)

  1. Am 11. Juni 2024 werden an der Humboldt-Universität zu Berlin die Mitglieder des Rates des Zentralinstituts „Center for the Science of Materials Berlin” (CSMB) gewählt.

    Die Wahlen finden statt gemäß Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) i.d.F. vom 26.07.2011, zuletzt geändert am 11.07.2023, Hochschul-Wahlgrundsätze-Verordnung (HWGVO) i.d.F. vom 26.08.1998, zuletzt geändert am 23.02.2021, der Verfassung der Humboldt-Universität (VerfHU) i.d.F. vom 24.10.2013 (Amtl. Mitteilungsblatt der HU Nr; 47/2013) sowie der Wahlordnung der HU (HUWO) i.d.F. vom 22.08.2022 (Amtl. Mitteilungsblatt der HU Nr. 38/2022).

  2. Die Zusammensetzung des nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl zu wählenden Rats des Zentralinstituts wird gem. § 83 Abs. 2 BerlHG wie folgt festgelegt (5 Mitglieder):
    3 Hochschullehrer*innen,
    1 akademische*r Mitarbeiter*in,
    1 Mitarbeiter*in für Technik, Service und Verwaltung.

    Bei der personalisierten Verhältniswahl wird eine Liste gewählt, indem die Wähler* innen jeweils eine*n der auf dem Stimmzettel aufgeführten Listenbewerber*innen kennzeichnen. Die Kennzeichnung gilt für die kandidierende Person und zugleich für die Liste, der sie angehört.
    Die Sitze werden auf die Listen nach dem Verhältnis der Gesamtzahl der auf sie entfallenen Stimmen im Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer) verteilt. Innerhalb einer Liste ist für die Vergabe von Sitzen die Reihenfolge der Bewerber* innen maßgebend, die sich aus den Zahlen der für die aufgeführten Bewerber* innen abgegebenen Stimmen ergibt. Bei Stimmengleichheit ist der numerisch niedrigere Listenplatz auf dem Wahlvorschlag maßgebend.

    Wird in einer Statusgruppe für die Wahl nur ein Wahlvorschlag zugelassen, so findet insoweit eine Mehrheitswahl statt. Bei der Mehrheitswahl haben die Wähler*innen jeweils so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Stimmenhäufung ist unzulässig. Soweit das BerlHG, die VerfHU oder die HUWO nichts anderes vorsehen, ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält.

  3. Die Angehörigen des Zentralinstituts besitzen das aktive und passive Wahlrecht innerhalb ihrer Mitgliedergruppe. Einschränkungen des aktiven und passiven Wahlrechts regeln BerlHG und HWGVO.
    Mitglieder von Personalvertretungen der Hochschule können dem Rat nicht angehören.

  4. Wahlvorschläge, die mindestens drei Bewerber*innen enthalten müssen, sind bis zum 07.05.2024, 15.00 Uhr beim Örtlichen Wahlvorstand einzureichen.
    Jede*r Bewerber*in kann sich zur Wahl für ein bestimmtes Gremium nur auf einem Wahlvorschlag bewerben. Bewerber*innen, die auf mehreren Wahlvorschlägen aufgeführt sind, werden auf allen Wahlvorschlägen gestrichen. Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen sollen Frauen zu einem Anteil von mindestens 50 vom Hundert berücksichtigt werden.
    Wahlvorschläge sind nur auf Formblättern zulässig, die vom Zentralen Wahlvorstand herausgegeben werden. Sie müssen folgende Angaben enthalten:

    für Mitarbeiter*innen
    1. Vor- und Nachname,
    2. Institution,
    3. Geburtsdatum.

    Die Verwendung des der Hochschule bekannten gelebten Namens ist bei der Namensangabe auf den Wahlvorschlägen zulässig.

    Jede*r Bewerber*in muss ihre*seine Zustimmung durch eigenhändige Unterschrift erklären.
    Pro Liste ist eine Kontaktperson zu benennen, die Dienst- und Privatanschrift sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben soll.

    Zur Wahrung der Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge genügt der Eingang einer elektronischen Kopie des ordnungsgemäß ausgefüllten Formblatts per E-Mail über den von der Universität vergebenen persönlichen E-Mail-Account. Das Original muss spätestens vor der endgültigen Beschlussfassung über die Wahlvorschläge vorliegen. Je Liste soll ein Formblatt abgegeben werden, das sämtliche Bewerber*innen der Liste umfasst. Ist die Einreichung eines Wahlvorschlags auf einem einzigen Formblatt nicht möglich, können verschiedene Formblätter für je einen Teil der Bewerber*innen einer. Liste verwendet werden, sofern eine Zuordnung zur jeweiligen Liste möglich ist. In diesem Fall müssen die Listenplatzierungen der Bewerber*innen angegeben werden.

    Die Wahlvorschläge werden durch den Örtlichen Wahlvorstand geprüft und bis zum 13.05.2024 durch Aushang und auf elektronischem Wege bekannt gegeben.
    Einsprüche gegen die Wahlvorschläge sind bis zum 16.05.2024, 15.00 Uhr schriftlich oder mit einer über den von der Universität vergebenen persönlichen E-Mail-Account versandten elektronischen Kopie der unterschriebenen Erklärung an den Örtlichen Wahlvorstand zu richten. Über die Einsprüche entscheidet der Örtliche Wahlvorstand im Einvernehmen mit dem Zentralen Wahlvorstand.

  5. Die Wahlberechtigtenverzeichnisse werden vom 15.05.2024 bis 29.05.2024, 15.00 Uhr durch den Örtlichen Wahlvorstand zur Einsichtnahme bereitgestellt. Eine Einsichtnahme steht jeder Person zu, um ihre eigenen Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Ein Recht zur Einsicht in die Daten anderer im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragener Personen besteht nur, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wahlberechtigtenverzeichnisses ergeben kann. Soweit bei der Hochschule ein gelebter Name registriert ist, wird im Wahlberechtigtenverzeichnis dieser anstelle des amtlichen Namens verwendet.
    Einsprüche gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis der eigenen Gruppe sind bis zum 29.05.2024, 15.00 Uhr schriftlich oder mit einer über den von der Universität vergebenen persönlichen E-Mail-Account versandten elektronischen Kopie der unterschriebenen Erklärung beim Örtlichen Wahlvorstand zu erheben. Der Örtliche Wahlvorstand entscheidet über den Einspruch und nimmt notwendige Berichtigungen im Wahlberechtigtenverzeichnis vor.
    Am 05.06.2024, 15.00 Uhr werden die Wahlberechtigtenverzeichnisse geschlossen. Danach sind Nachträge oder Streichungen unzulässig.

  6. Briefwahlunterlagen können bis zum 28.05.2024, 15.00 Uhr beim Örtlichen Wahlvorstand schriftlich oder per E-Mail über den von der Universität vergebenen persönlichen E-Mail-Account angefordert werden.

    Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt spätestens am 30.05.2024.Der Wahlbrief muss bis zum Abschluss der Wahlhandlung am 11.06.2024 beim Örtlichen Wahlvorstand eingegangen sein oder während der Wahlhandlung bei der Wahlleitung abgegeben werden. Wahlberechtigte, die Briefwahlunterlagen erhalten haben, können gegen Vorlage des Wahlscheins in ihrem Stimmbezirk an der Urnenwahl teilnehmen.

  7. Orte, an denen die Wahlberechtigtenverzeichnisse eingesehen werden können, sowie Orte und Öffnungszeiten der Wahllokale werden vom Örtlichen Wahlvorstand gesondert bekannt gegeben.

  8. Das vorläufige Wahlergebnis wird voraussichtlich am 12.06.2024 bekannt gegeben. Einsprüche gegen das vorläufige Wahlergebnis sind nach dessen Veröffentlichung binnen dreier Werktage bis 15.00 Uhr beim Zentralen Wahlvorstand schriftlich oder mit einer über den von der Universität vergebenen persönlichen E-Mail-Account versandten elektronischen Kopie der unterschriebenen Erklärung einzulegen und zu begründen.
    Weitere Einzelheiten sind in der Wahlordnung der Humboldt-Universität geregelt. Rückfragen können an den Örtlichen Wahlvorstand gerichtet werden.

 

Fristen:

Wahl­bekannt­machung: 16.04.2024
Abgabe der Wahl­vorschläge bis: 07.05.2024, 15.00 Uhr
Bekannt­machung der Wahl­vorschläge: 13.05.2024
Einspruchs­frist gegen Wahl­vorschläge bis: 16.05.2024, 15.00 Uhr
Einsicht­nahme in die Wahl­berechtigten­verzeich­nisse: 15.05.2024 bis 29.05.2024, 15.00 Uhr
Einspruchs­frist gegen Ein­tragungen in den Wahl­­­berechtigten­verzeich­nissen bis: 29.05.2024, 15.00 Uhr
Schließung der Wahl­berechtigten­verzeich­nisse: 05.06.2024, 15.00 Uhr
Beantra­gung Brief­wahl­unterlagen bis: 28.05.2024, 15.00 Uhr
Versen­dung der Brief­wahl­unterlagen: spätestens am 30.05.2024
Wahl: 11.06.2024
Bekannt­gabe des vor­läufigen Wahl­ergeb­nisses: voraussichtlich am 12.06.2024
Einspruchs­frist gegen die Wahl: binnen dreier Werktage nach Veröffentlichung des vorläufigen Wahlergebnisses
Bekannt­gabe des end­gültigen Wahl­ergeb­nisses: voraussichtlich am 18.06.2024

[Auszug Ende]

Örtlicher Wahlvorstand:

  • Prof. Dr. Philipp Adelhelm (Vorsitzender)
  • Dr. Nikolai Puhlmann (Stellvertretender Vorsitzender)
  • Prof. Dr. Jürgen P. Rabe

Kontakt: Nikolai Puhlmann (puhlmann@physik.hu-berlin.de)

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Date

Jun 11 2024

Time

All Day

Location

Research Building
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