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SUMMARY:Wahl zum Rat des Zentralinstituts „Center for the Science of Materials Berlin“ 2026
DESCRIPTION:\nAuszug aus der Bekanntmachung des Zentralen Wahlvorstandes ( https://gremien.hu-berlin.de/de/wahlen ) der Humboldt-Universität zu Berlin vom 16.04.2026 (Original-PDF ( https://csmb.hu-berlin.de/wp-content/uploads/2026/05/Wahlbekanntmachung-_CSMB_2026.pdf )):\nWahlbekanntmachung für die Wahl zum Rat des Zentralinstituts “Center for the Science of Materials Berlin” (CSMB)\nAm 16. Juni 2026 werden an der Humboldt-Universität zu Berlin die Mitglieder des Rates des Zentralinstituts „Center for the Science of Materials Berlin” (CSMB) gewählt.\nDie Wahlen finden statt gemäß Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) i.d.F. vom 26.07.2011, zuletzt geändert am 21.01.2026, Hochschul-Wahlgrundsätze-Verordnung (HWGVO) i.d.F. vom 26.08.1998, zuletzt geändert am 23.02.2021, der Verfassung der Humboldt-Universität (VerfHU) i.d.F. vom 24.10.2013 (Amtl. Mitteilungsblatt der HU Nr. 47/2013) sowie der Wahlordnung der HU (HUWO) i.d.F. vom 22.08.2022 (Amtl. Mitteilungsblatt der HU Nr. 38/2022).\n\n\nFristen und Termine:\n\n\n\nWahl­bekannt­machung:\n21.04.2026\n\n\nAbgabe der Wahl­vorschläge bis:\n12.05.2026, 15.00 Uhr\n\n\nBekannt­machung der Wahl­vorschläge:\n18.05.2026\n\n\nEinspruchs­frist gegen Wahl­vorschläge bis:\n21.05.2026, 15.00 Uhr\n\n\nEinsicht­nahme in die Wahl­berechtigten­verzeich­nisse:\n20.05.2026 bis 03.06.2026, 15.00 Uhr\n\n\nEinspruchs­frist gegen Ein­tragungen in den Wahl­­­berechtigten­verzeich­nissen bis:\n03.06.2026, 15.00 Uhr\n\n\nSchließung der Wahl­berechtigten­verzeich­nisse:\n11.06.2026, 15.00 Uhr\n\n\nBeantra­gung Brief­wahl­unterlagen bis:\n02.06.2026, 15.00 Uhr\n\n\nVersen­dung der Brief­wahl­unterlagen:\nspätestens am 04.06.2026\n\n\nWahl:\n16.06.2026\n\n\nBekannt­gabe des vor­läufigen Wahl­ergeb­nisses:\nvoraussichtlich am 17.06.2026\n\n\nEinspruchs­frist gegen die Wahl:\nbinnen dreier Werktage nach Veröffentlichung des vorläufigen Wahlergebnisses\n\n\nBekannt­gabe des end­gültigen Wahl­ergeb­nisses:\nvoraussichtlich am 23.06.2026\n\n\n\n\n\nDie Zusammensetzung des nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl\nzu wählenden Rats des Zentralinstituts wird gern. § 83 Abs. 2 BerlHG wie folgt\nfestgelegt (5 Mitglieder):\n3 Hochschullehrer*innen,\n1 akademische*r Mitarbeiter*in,\n1 Mitarbeiter*in für Technik, Service und Verwaltung.\nBei der personalisierten Verhältniswahl wird eine Liste gewählt, indem die Wähler* innen jeweils eine*n der auf dem Stimmzettel aufgeführten Listenbewerber* innen kennzeichnen. Die Kennzeichnung gilt für die kandidierende Person und zugleich für die Liste, der sie angehört.\nDie Sitze werden auf die Listen nach dem Verhältnis der Gesamtzahl der auf sie entfallenen Stimmen im Verfahren der mathematischen Proportion (Hare/Niemeyer) verteilt. Innerhalb einer Liste ist für die Vergabe von Sitzen die Reihenfolge der Bewerber* innen maßgebend, die sich aus den Zahlen der für die aufgeführten Bewerber* innen abgegebenen Stimmen ergibt. Bei Stimmengleichheit ist der numerisch niedrigere Listenplatz auf dem Wahlvorschlag maßgebend.\nWird in einer Statusgruppe für die Wahl nur ein Wahlvorschlag zugelassen, so findet\ninsoweit eine Mehrheitswahl statt. Bei der Mehrheitswahl haben die Wähler*innen\njeweils so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Stimmenhäufung ist unzulässig.\nSoweit das BerlHG, die VerfHU oder die HUWO nichts anderes vorsehen, ist gewählt,\nwer die meisten Stimmen erhält.\n\n\nDie Angehörigen des Zentralinstituts besitzen das aktive und passive Wahlrecht innerhalb ihrer Mitgliedergruppe. Einschränkungen des aktiven und passiven Wahlrechts\nregeln BerlHG und HWGVO.\nMitglieder von Personalvertretungen der Hochschule können dem Rat nicht angehören.\n\n\nWahlvorschläge, die mindestens drei Bewerber*innen enthalten müssen, sind bis zum 12.05.2026, 15.00 Uhr beim Örtlichen Wahlvorstand einzureichen.\nJede*r Bewerber*in kann sich zur Wahl für ein bestimmtes Gremium nur auf einem Wahlvorschlag bewerben. Bewerber*innen, die auf mehreren Wahlvorschlägen aufgeführt sind, werden auf allen Wahlvorschlägen gestrichen. Bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen sollen Frauen zu einem Anteil von mindestens 50 vom Hundert berücksichtigt werden.\nWahlvorschläge sind nur auf Formblättern zulässig, die vom Zentralen Wahlvorstand herausgegeben werden. Sie müssen folgende Angaben enthalten:\nfür Mitarbeiter*innen\n1. Vor- und Nachname,\n2. Institution,\n3. Geburtsdatum.\nDie Verwendung des der Hochschule bekannten gelebten Namens ist bei der Namensangabe auf den Wahlvorschlägen zulässig.\nJede*r Bewerber*in muss ihre*seine Zustimmung durch eigenhändige Unterschrift erklären.\nPro Liste ist eine Kontaktperson zu benennen, die Dienst- und Privatanschrift sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben soll.\nZur Wahrung der Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge genügt der Eingang einer elektronischen Kopie des ordnungsgemäß ausgefüllten Formblatts per E-Mail über den von der Universität vergebenen persönlichen E-Mail-Account. Das Original muss spätestens vor der endgültigen Beschlussfassung über die Wahlvorschläge vorliegen. Je Liste soll ein Formblatt abgegeben werden, das sämtliche Bewerber*innen der Liste umfasst. Ist die Einreichung eines Wahlvorschlags auf einem einzigen Formblatt nicht möglich, können verschiedene Formblätter für je einen Teil der Bewerber*innen einer. Liste verwendet werden, sofern eine Zuordnung zur jeweiligen Liste möglich ist. In diesem Fall müssen die Listenplatzierungen der Bewerber*innen angegeben werden.\nDie Wahlvorschläge werden durch den Örtlichen Wahlvorstand geprüft und bis zum 18.05.2026 durch Aushang und auf elektronischem Wege bekannt gegeben.\nEinsprüche gegen die Wahlvorschläge sind bis zum 21.05.2026, 15.00 Uhr schriftlich oder mit einer über den von der Universität vergebenen persönlichen E-Mail-Account versandten elektronischen Kopie der unterschriebenen Erklärung an den Örtlichen Wahlvorstand zu richten. Über die Einsprüche entscheidet der Örtliche Wahlvorstand im Einvernehmen mit dem Zentralen Wahlvorstand.\n\n\nDie Wahlberechtigtenverzeichnisse werden vom 20.05.2026 bis 03.06.2026, 15.00 Uhr durch den Örtlichen Wahlvorstand zur Einsichtnahme bereitgestellt. Eine Einsichtnahme steht jeder Person zu, um ihre eigenen Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit\nzu prüfen. Ein Recht zur Einsicht in die Daten anderer im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragener Personen besteht nur, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wahlberechtigtenverzeichnisses ergeben kann. Soweit bei der Hochschule ein gelebter Name registriert ist, wird im Wahlberechtigtenverzeichnis dieser anstelle des amtlichen Namens verwendet.\nEinsprüche gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis der eigenen Gruppe sind bis zum 03.06.2026, 15.00 Uhr schriftlich oder mit einer über den von der Universität vergebenen persönlichen E-Mail-Account versandten elektronischen Kopie der unterschriebenen Erklärung beim Örtlichen Wahlvorstand zu erheben. Der Örtliche Wahlvorstand entscheidet über den Einspruch und nimmt notwendige Berichtigungen im Wahlberechtigtenverzeichnis vor.\nAm 11.06.2026, 15.00 Uhr werden die Wahlberechtigtenverzeichnisse geschlossen.\nDanach sind Nachträge oder Streichungen unzulässig.\n\n\nBriefwahlunterlagen können bis zum 02.06.2026, 15.00 Uhr beim Örtlichen Wahlvorstand schriftlich oder per E-Mail über den von der Universität vergebenen persönlichen E-Mail-Account angefordert werden.\nDer Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt spätestens am 04.06.2026. Der Wahlbrief muss bis zum Abschluss der Wahlhandlung am 16.06.2026 beim Örtlichen Wahlvorstand eingegangen sein oder während der Wahlhandlung bei der Wahlleitung abgegeben werden. Wahlberechtigte, die Briefwahlunterlagen erhalten haben, können gegen Vorlage des Wahlscheins in ihrem Stimmbezirk an der Urnenwahl\nteilnehmen.\n\n\nOrte, an denen die Wahlberechtigtenverzeichnisse eingesehen werden können, sowie Orte und Öffnungszeiten der Wahllokale werden vom Örtlichen Wahlvorstand\ngesondert bekannt gegeben.\n\n\nDas vorläufige Wahlergebnis wird voraussichtlich am 17.06.2026 bekannt gegeben.\nEinsprüche gegen das vorläufige Wahlergebnis sind nach dessen Veröffentlichung binnen dreier Werktage bis 15.00 Uhr beim Zentralen Wahlvorstand schriftlich oder mit einer über den von der Universität vergebenen persönlichen E-Mail-Account versandten elektronischen Kopie der unterschriebenen Erklärung einzulegen und zu begründen.\nWeitere Einzelheiten sind in der Wahlordnung der Humboldt-Universität geregelt.\nRückfragen können an den Örtlichen Wahlvorstand gerichtet werden.\n\n\nProf. Dr. A. M. Fleckner\nVorsitzender des Zentralen Wahlvorstandes\n[Auszug Ende]\nÖrtlicher Wahlvorstand:\n\nProf. Dr. Philipp Adelhelm (Vorsitzender)\nNora Butter (Stellvertretender Vorsitzender)\nDr. Nikolai Severin\n\nKontakt: Nora Butter (nora.butter@hu-berlin.de)\n
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